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Ich habe doch schon gezahlt!
Zunächst mal sagen wir Herzlichen Glückwunsch! Mit einer Zahlung haben Sie sich erfolgreich um Ihre Verpflichtungen gekümmert.
Leider kommt es manchmal zu zeitlichen Überschneidungen. Zum Beispiel dann, wenn Ihr Vertragspartner uns um Hilfe gebeten hat und Sie etwa zur gleichen Zeit die offene Rechnung bezahlt haben. In diesen Fällen können Sie uns natürlich alle Dokumente (wie z.B. den Überweisungsbeleg) ganz einfach in unserem Kundencenter per Upload zukommen lassen.
Wir schauen uns die Sache dann an und geben Ihnen schnell eine Rückmeldung.
Ich habe schon an troy gezahlt
Elektronische Zahlung
Eine Zahlung in unserem Kundencenter mit einer elektronischen Zahlart (wie z.B. PayPal oder Kreditkarte) ist sofort in unserem Kundencenter sichtbar. In unserer Timeline ändert sich der Status auf „Alles erledigt!“ – und auch in Ihrer Kostenübersicht taucht die Zahlung sofort auf.
Das gibt Ihnen Sicherheit, dass die Sache auch wirklich erledigt ist. Eine schriftliche Bestätigung kommt dann ganz bequem per Mail.
Zahlung per Überweisung
Sollten Sie per SEPA-Überweisung gezahlt haben, kann es manchmal etwas dauern, bis der Betrag auf unserem Konto gutgeschrieben wird. Sobald das passiert, ändert sich in unserem Kundencenter der Status auf „Alles erledigt!“ – und auch in Ihrer Kostenübersicht taucht die Zahlung sofort auf.
Ich habe schon an meinen Vertragspartner gezahlt
Manchmal kommt es vor, dass sich der Zeitraum überschneidet, in dem wir als Inkasso Unternehmen beauftragt werden, und Sie bereits an Ihren Vertragspartner gezahlt haben.
Für den Vertragspartner (also die Firma, bei der Sie z.B. etwas bestellt haben und deren Rechnung noch offen ist) ist Ihr Fall dann meistens „schon weg“ und eine Zuordnung nicht möglich…
Das ist natürlich ärgerlich – und wir möchten Ihnen in diesem Fall gerne weiterhelfen. Entscheidend sind jetzt die Fristen auf den Mahnschreiben Ihres Vertragspartners – und natürlich das Datum Ihrer Überweisung. Um das zu kontrollieren, brauchen wir einen Überweisungsbeleg Ihrer Bank. Den können Sie uns ganz bequem im Postfach unseres Kundencenters zukommen lassen!
Die Forderung ist unberechtigt!
Wenn Sie der Meinung sind, dass die Forderung unberechtigt ist – oder eine Verwechslung vorliegt, nehmen Sie bitte schnell mit uns Kontakt auf, damit wir gemeinsam herausfinden, was hier schief gelaufen ist.